Verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen für die Gastronomie bis April 2021.
Diese Schutzmaßnahmen beinhalten nach wie vor ein Betretungsverbot für das Gastgewerbe. Ob eine Öffnung der Gastronomie im April – vorerst nur im Außenbereich – möglich ist, soll Mitte März evaluiert und entschieden werden. Daher haben viele Betriebe weiterhin ein Abhol- und/oder Lieferservice eingerichtet.
Am besten Sie informieren sich direkt beim Betrieb Ihres Vertrauens.
Von den Gesundheitsbehörden werden abgesehen davon generelle Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19 empfohlen:
- Mindestens 2 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe halten.
- Mund-Nasen-Schutz empfohlen bei Menschenansammlungen. Seit 25. Jänner 2021 gilt im Handel und Öffentlichen Verkehr eine Tragepflicht von FFP2-Masken sowie ein Mindestabstand von 2 Metern
- Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren.
- Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.
- An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
- Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
- Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
- Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
- Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
- Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.
